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Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
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Behördenwegweiser A-Z

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Kommunale Auszeichnung; Ehrungen durch den Landkreis

Die Landkreise können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

Ehemaligen Landräten/-innen kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.

Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.

Jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.


Voraussetzungen

Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.


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Kontakt

  • Anne Geißendörfer

    E-Mail: ehrungen@kreis-nea.de
    Zimmer: A 110
    Telefon: 09161921006

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