Neuigkeiten aus dem Landratsamt

Förderung für Studierende der Humanmedizin

Bewerbungen bis 31. August möglich

Symbolbild Ärztin sitzt in der Praxis am Tisch

Bis Samstag, 31. August 2024 können sich Interessierte an einem Studium der Humanmedizin und bereits Studierende, welche keinen Studienplatz an einer staatlichen 
Universität in Deutschland erhalten haben, erneut um eine Förderung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim für Studierende der Humanmedizin bewerben. Bewerben können sich all diejenigen, welche an einer privaten Universität in Deutschland oder im europäischen Ausland studieren. Durch die Förderung werden die Studierenden finanziell bei den Studiengebühren unterstützt. 

Neben der Begabung für den Arztberuf und der engen Verbundenheit zum Landkreis ist die frühzeitige Entscheidung für eine spätere Tätigkeit im Landkreis eine  wichtige Vertragsgrundlage der Förderung. Die geförderten Personen verpflichten sich zur fachärztlichen Weiterbildung und eine mindestens 5-jährige  Anschlusstätigkeit (in Vollzeit) im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zu absolvieren. 

Interessierte können sich bis zum 31. August 2024 für die Förderung bewerben. Detaillierte Informationen (Förderrichtlinie, Vertrag und Bewerbungsformular) sind unter www.gesundheitsregion.kreis-nea.de/gesundheitsversorgung/foerdermoeglichkeiten zu finden.